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Sonnencreme allein schützt nicht genug vor Hautkrebs
Sonnenschutzmittel allein helfen nicht, Hautkrebs wirksam vorzubeugen.
Eine aktuelle Studie des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) in Sankt Augustin stellt den aktuellen Stand der Wissenschaft dar. Sonnencreme kann nur eine von mehreren Schutzmaßnahmen sein und darf in ihrer Wirkung nicht überschätzt werden.
Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen. Jährlich erkranken in Deutschland mehr als 130.000 Menschen. Allein in über 11.000 Fällen lautet die Diagnose 'malignes Melanom', die bösartigste Form, die deutschlandweit mehr als 2.000 Tote im Jahr fordert. Und die Zahl der Neuerkrankungen steigt.
Viele Menschen sind aufgrund ihres Berufes regelmäßig Sonnenstrahlung ausgesetzt. Die Untersuchung sollte zeigen, ob für diese Berufsgruppen Sonnencremes als Präventionsmaßnahme zum Schutz vor Hautkrebs überhaupt geeignet seien. Die Ergebnisse waren uneinheitlich. Weniger gefährliche Formen von Hautkrebs lassen sich durch Sonnenschutzmittel zum Teil verhindern. Es gibt jedoch Hinweise, dass sie nicht vor dem bösartigen malignen Melanom schützen.
Der Lichtschutzfaktor der Sonnencreme ist kein Krebsschutzfaktor! Er beschreibt lediglich die Schutzwirkung vor Sonnenbrand. Hautkrebs wird vor allem durch genetische Veränderungen in den Zellen im Zusammenhang mit Sonnenstrahlung hervorgerufen.
Die Wirkung der Sonnenschutzprodukte hängt wesentlich davon ab, wie sie angewendet werden. Es ist eine große Menge Sonnenschutzmittel erforderlich, ca. 40 Gramm. Man braucht also eine Viertelflasche Sonnenmilch, um den ganzen Körper zu schützen. Alle Hautflächen, die dem Sonnenlicht ausgesetzt sind müssen vollständig und gleichmäßig eingecremt werden. Frühzeitiges Auftragen und regelmäßiges Erneuern im Zweistundenrhythmus sind wichtig. Das ändert aber nichts am Schutzfaktor und an der Schutzzeit!'
Wichtige Maßnahmen zum Sonneschutz sind geeignete Kleidung und Sonnenbrillen, bis hin zu Sonnencreme auf freien Hautflächen.
Die Ergebnisse der BGIA-Studie sowie umfangreiche Hintergrundinformationen liefert der BGIA-Report 03/2006 unter www.hvbg.de , Webcode 2025276 im Internet.
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